SCHWARZBUCH

KRIMINALITÄT IN BRANDENBURG

Ein notwendiger Kommentar zur
Polizeilichen Kriminalstatistik

WESENTLICHE ERKENNTNISSE
DER STUDIE

Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das Kalenderjahr 2021 in Brandenburg:

AUSLÄNDER SIND KRIMINELLER

Vergleiche der Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für Deutsche und Ausländer belegen, dass Ausländer 6,3-mal häufiger tatverdächtig waren als Deutsche, bei Gewaltstraftaten wie Mord, Totschlag, gefährliche Körperverletzung oder Vergewaltigung beträgt der Faktor 5,7. Wo mehr Ausländer sind, gibt es mehr Kriminalität. In Frankfurt (Oder) stellen Ausländer mittlerweile 65,7 Prozent der Tatverdächtigen. Racial Profiling und institutionalisierter Rassismus sind zynische Erklärungsmuster der zeitgenössischen Linken, um auf dem Rücken der Opfer und zulasten der Gesellschaft die wahren Täter aus der Verantwortung zu ziehen.

NICHT ALLE AUSLÄNDER SIND GLEICH

Es gilt zwar festzuhalten, dass Ausländer nahezu aller Nationalitäten eine höhere Kriminalitätsaffinität aufweisen als die einheimische Bevölkerung. Gleichzeitig ist jedoch je nach Staatsangehörigkeit ein anderes Niveau festzustellen. Besonders Georgier, Iraker und Moldawier werden häufig der Begehung von Straftaten verdächtigt. Es wurden im vergangenen Jahr sogar mehr tatverdächtige Georgier registriert als in Brandenburg gemeldet sind. Sie sind damit 77,6-mal häufiger tatverdächtig als angestammte Brandenburger. Die Politik und unsere Polizei müssen diese Unterschiede entsprechend würdigen. Wer Ungleiches nicht ungleich behandelt, handelt unverantwortlich.

DER AUSLÄNDERANTEIL STEIGT FLÄCHENDECKEND

Der Anteil der Ausländer an der Bevölkerung wuchs in den letzten drei Jahren um 12,2 Prozent. Die höchsten Ausländeranteile werden in Frankfurt (Oder) (mit13,1 Prozent) und Potsdam (mit10,9 Prozent) erreicht. Alleine die Zahl der Illegalen stieg im Zeitraum von 2020 bis 2021 um 265 Prozent! Mittlerweile weisen fast 10 Prozent der Brandenburger einen Migrationshintergrund auf. Bei den unter 13-Jährigen liegt dieser Wert sogar bei 15,7 Prozent. In allen Kreisen Brandenburgs ist ein kontinuierliches Wachstum der ausländischen Bevölkerung festzustellen, während die Zahl der Einheimischen schrumpft. Nicht nur vor dem Hintergrund der nachgewiesenen Beeinträchtigung der Sicherheitslage beobachten wir diese Entwicklung mit Sorge. Gleichzeitig befinden sich 28.315 Personen ohne Aufenthaltstitel in Brandenburg und könnten sofort abgeschoben werden, was die Gewaltkriminalität schlagartig senken würde. Aufgrund der Dunkelziffer dürfte der genannte Wert noch weitaus höher sein. Damit besitzen weniger als zwei Drittel (61%) der Ausländer, die nicht unter die Freizügigkeit nach EU-Recht fallen, einen gültigen Aufenthaltstitel.

DIE POLIZEI WURDE KAPUTTGESPART

Im Zuge der brandenburgischen Polizeireform sollten unter dem damaligen Innenminister und derzeitigen Ministerpräsident Woidke die Personalstellen von 8.900 auf 7.000 Polizeibeamte reduziert werden. Infolge der zunehmenden Kriminalität versuchte die Landesregierung seit der Flüchtlingskrise wieder neue Stellen zu schaffen. Bis zum Ende der Legislaturperiode hat die Kenia-Koalition 8.500 Stellen in Aussicht gestellt. Doch noch nie gab es so viele unbesetzte Stellen wie zuletzt und es kann davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung die Brandenburger erneut enttäuschen wird. Dabei wird in Zukunft eine starke Polizei gebraucht, um die Brandenburger vor der anwachsenden Zahl von kriminellen Ausländern zu beschützen.

DIE OFFIZIELLE STATISTIK VERSCHLEIERT DAS PROBLEM

Neben der Problematik der Polizeilichen Kriminalstatistik als Ausgangsstatistik, muss die Statistik Problemlagen klar und eindeutig sichtbar machen, damit sie für ein differenziertes Vorgehen der Polizei und Politik als Grundlage dienen kann. Die teils forensischen Arbeiten, die zur Erlangung unserer Erkenntnisse notwendig waren, sind vor dem Hintergrund ihrer Grundsätzlichkeit unverhältnismäßig. Der normale Bürger kann den hierfür notwendigen Aufwand kaum betreiben. Zudem ist die Datenlage nicht ausreichend, um weitere wesentliche Auswertungen nach Migrationshintergründen o.ä. durchzuführen. Dies ist insbesondere deshalb relevant, da seit 1991 34.780 Ausländer eingebürgert wurden und diese in der Kriminalstatistik nun als Deutsche geführt werden. Es drängt sich der Eindruck auf, dass diese Verzerrungen und Verschleierungen politisches System haben, um das Narrativ, Deutschland profitiere von Einwanderung, aufrecht erhalten zu können. Dies hält einer Überprüfung natürlich nicht Stand.

VORBEMERKUNG
ZUR VERGLEICHENDEN BEWERTUNG DER KRIMINALITÄTS- BELASTUNG VON PERSONENGRUPPEN

„Im Rahmen dieser Studie werden vergleichende Aussagen zur Kriminalitätsbelastung von Personengruppen getroffen. Diese Aussagen basieren auf der Auswertung der offiziellen Polizeilichen Kriminalstatistiken des Bundeskriminalamts (BKA). Damit die folgenden Seiten auch für den Nichtkriminologen nachvollziehbar sind, wird an dieser Stelle vorab auf zwei wesentliche Kennzahlen eingegangen:

Tatverdächtigenbelastungszahl

Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist in diesem Zusammenhang die klassische, etablierte Kennzahl in der Kriminologie und findet daher auch in dieser Studie Anwendung. Die TVBZ macht transparent, welche Gruppen besonders selten bzw. häufig tatverdächtig werden. Hierzu werden die Tatverdächtigen einer Gruppe mit der Gesamtpopulation der Gruppe ins Verhältnis gesetzt und auf 100.000 Personen hochgerechnet. Unter sonst gleichen Bedingungen geht eine höhere TVBZ mit einer stärkeren Kriminalitätsaffinität der betrachteten Gruppe einher. Abweichend von der gängigen Anwendung der TVBZ werden in dieser Studie aufgrund der vorliegenden Datenlage auch Kinder unter acht Jahren in der Gesamtpopulation berücksichtigt, was gegenüber offiziellen Auswertungen grundsätzlich eine niedrigere Kriminalitätsbelastung der ausgewerteten Gruppen zur Folge hat.

Faktor

Damit aus der Kennzahl TVBZ eine vergleichende Aussage abgeleitet werden kann, haben die Autoren darüber hinaus einen Faktor eingeführt. Der Faktor, oder auch Multiplikator, setzt die TVBZ einer Gruppe ins Verhältnis zu der TVBZ einer anderen Gruppen. Sofern nichts anderes angegeben, ist die Bezugsgröße stets die TVBZ der Population der Deutschen in Brandenburg im Jahr 2021 (1.917).

Beispiel:

Die Gruppe „Ausländer“ in Brandenburg umfasst im letzten Berichtsjahr 149.540 Personen und stellt 18.100 Tatverdächtige. Die TVBZ der Ausländer beträgt demnach 12.104. D.h. unter 100.000 Ausländern befinden sich 12.104 Tatverdächtige Die Gruppe „Deutsche“ in Brandenburg umfasst 2.388.328 Personen und stellt 45.794 Tatverdächtige. Die TVBZ der Deutschen beträgt dagegen nur 1.917. Die TVBZ der Ausländer ist demnach 6,3-mal höher als die TVBZ der Gruppe der Deutschen. Der Faktor der Ausländer beträgt 6,3x. Obwohl Ausländer noch nicht einmal 6,0 Prozent der in Brandenburg gemeldeten Personen stellen, steigt die Kriminalität der Gesamtpopulation um etwa 30 Prozent durch die überproportional kriminogene Teilpopulation „Ausländer“ (Faktor insgesamt 1,3x gegenüber 1,0x).

Analog kann der Faktor für eine Deliktgruppe, bspw. Gewaltkriminalität, berechnet werden. Aus der Gruppe der Ausländer sind im letzten Jahr 1.110 tatverdächtigte Gewaltstraftäter in Brandenburg registriert worden, bei Deutschen beträgt dieser Wert 3.084. Auf die Population von 100.000 Personen umgerechnet, sind unter Ausländern 742,3 Tatverdächtige für diese Deliktgruppe zu finden, während unter 100.000 Deutschen nur 129,1 Personen verdächtigt werden ein Gewaltverbrechen begangen zu haben. Für Brandenburg in 2021 gilt also, dass Ausländer 5,7x häufiger einer Gewaltstraftat verdächtigt werden als Deutsche (mit und ohne Migrationshintergrund).

Der Faktor erlaubt jedoch keine Aussagen über den Kriminalitätsmix. So kann ein niedriger Faktor durchaus schädlicher für die Gesellschaft sein. Unter sonst gleichen Umständen geht jedoch ein höherer Faktor mit einer stärkeren Belastung der Restbevölkerung einher.

HINTER JEDER ZAHL STECKT
AUCH EIN GESICHT

„Kriminalität sinkt auf neues Rekordtief“ titelt die Pressemitteilung des brandenburgischen Innenministers Stübgen vom 6. März 2022 zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS). Doch ist das wahr? Nein! Deshalb haben wir uns zu diesem Kommentar entschlossen. Das sind wir den Brandenburgern schuldig, die ein Recht haben, zu erfahren, wie es um die Innere Sicherheit im Lande steht. Bereits nach dem Zahlenwerk sind die Mordermittlungsverfahren um sechs Fälle auf 16 Verfahren im Jahr 2021 gestiegen, zusammen mit Ermittlungsverfahren wegen Totschlages sind es sogar 41 Fälle.

Die PKS bildet die einzige Grundlage, die wir zur Betrachtung der Kriminalitätslage im Lande haben. Der eingangs zitierte Satz zeigt aber schon auf, dass die politisch Verantwortlichen versuchen, diese Zahlen möglichst positiv darzustellen. Unter Umständen wir die Statistik sogar politisch geschönt. Aber selbst diese Zahlen zeichnen bei näherer Betrachtung ein gänzlich anderes Bild, als uns die Landesregierung vorzugeben versucht ist. Aber hier sind wir schon bei einem großen Problem: es bedarf einer näheren Betrachtung, die Zahlen sind nicht für den Bürger aufbereitet, sondern für Statistikliebhaber. Überdies werden zum Beispiel Migrationshintergründe nicht erfasst: Mit der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft wird ein Tatverdächtiger nicht mehr als Ausländer in die Statistik aufgenommen. Würde man nun allen Ausländern die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen, gäbe es keine kriminellen Ausländer mehr – zumindest in der PKS. Das ist insbesondere deshalb ein Problem, weil Ausländer – und das zeigt unser Schwarzbuch – um ein vielfaches krimineller sind als Deutsche. Abhängig von Herkunft und Straftat. Die von uns hier dargestellten Tatverdächtigenzahlen sind also nur die Spitze des Eisberges!

Die PKS enthält alle von der Polizei bearbeiteten Straftaten, außer Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte, Zoll- und Steuerstraftaten. Bezogen auf die Verkehrsdelikte fehlt also schon einmal ein großer Teil (ca. 50 %) der Straftaten in einem Jahr.

Es handelt es sich bei der PKS um eine reine Ausgangsstatistik. Der weitere Verfahrensverlauf, also insbesondere Freisprüche oder etwa Einstellungen, bleibt also völlig unberücksichtigt. Dies lässt die Aussagekraft dieser Statistik weiter verschwimmen. In der PKS wird nur jene Kriminalität abgebildet, die ans „Tageslicht“ gekommen ist. Man spricht von einem sogenannten Hellfeld der Kriminalität. Alle Straftaten, die der Polizei unbekannt bleiben, bilden das sogenannte Dunkelfeld. Nur zusammen gesehen, geben Hell- und Dunkelfeld also ein realitätsnahes Abbild der Kriminalität in Deutschland wider.

Der Tathergang wird in der PKS nicht angegeben. Damit fallen sehr interessante Erkenntnisse, beispielsweise zur Gruppendelinquenz, unter den Tisch. Dieses Fehlen von Erkenntnissen rührt von dem Umstand her, dass lediglich der Eingang der Anzeige bei der Polizei berücksichtigt wird, nicht aber das Verfahren in Gänze.

Durch die Erfassung von Straftaten mit unbekannten Tatorten in der PKS ist in einzelnen Deliktsbereichen keine regionale Zuordnung dieser Straftaten zu den Polizeibereichen möglich. Deshalb unterscheidet sich die Summe der Straftaten der Polizeidirektionen in diesen Deliktsbereichen von der Landeszahl.

Weil die Ausländerbehörde (ALB) Cottbus (CB) seit dem 1. April 2013 auch für den Landkreis Spree-Neiße (LK SPN) zuständig ist, sind aus dem örtlichen Ausländerregister nur Aussagen für den gesamten Zuständigkeitsbereich der ALB (CB und LK SPN) möglich.

Es handelt sich aber bei all dem ja auch nicht nur um Zahlen. Hinter jeder Zahl verbirgt sich ein konkreter Fall, ein Schicksal und eine Tragödie. Wir wollten ausgesuchte Fälle, die Teil der PKS wurden, den einzelnen Landkreisen zuordnen und ihnen somit ein Gesicht geben. Dabei wurden wir nach Kräften von der Landesregierung behindert, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt dieses Vorhaben nicht realisiert werden kann.

Fälle wie der der Rentnerin Gerda K. Im Dezember 2016 wurde Gerda K. in ihrer Wohnung ermordet und ausgeraubt. Der Tatverdächtige wurde freigesprochen, obwohl es DNS-Spuren des Syrers in der Wohnung der Ermordeten gab. Gerda K. wurde erstickt, der Syrer kam 2015 als sogenannter unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland und wurde im selben Wohnhaus untergebracht, war also so etwas wie ein Nachbar. Deshalb fehlten Zeugen, die etwas Auffälliges gesehen haben könnten, da er ja Zugang zum Wohnhaus hatte. Deshalb wurde er dann auch freigesprochen. Hätte man diesen Syrer nicht ins Land gelassen, Gerda K. könnte noch leben. Und dabei handelt es sich ja nicht um einen Einzelfall.