UNSERE ANTRÄGE FÜR MEHR SICHERHEIT IN BRANDENBURG

KRIMINALITÄTSSTATISTIKEN REFORMIEREN – SÄMTLICHE STRAFTATEN ALS EINGANGSSTATISTIK ERFASSEN, MIT JUSTIZ-STATISTIK ZUSAMMENFÜHREN UND JÄHRLICHEN SICHERHEITSBERICHT EINFÜHREN

Derzeit gibt es keine gesammelte Statistik über alle Straftaten. Einzelberichte werden veröffentlicht und ermöglichen kein vollständiges Abbild der Kriminalitätsentwicklung im Land Brandenburg. Ebenso werden nicht alle Straftaten auf die gleiche Weise erfasst, weshalb ein Vergleich der einzelnen Berichte nicht möglich ist. Wir fordern eine gesamte Kriminalitätsstatistik als Eingangsstatistik für das Land Brandenburg, um ein ungetrübtes und vollständiges Abbild zu erhalten.

Die tatsächliche Sicherheitslage in Brandenburg wird derzeit nicht in der notwendigen Ausführlichkeit und nicht in einem zusammenfassenden und vollständigen Bericht jährlich aufbereitet. Stattdessen werden viele Einzelberichte mit nur geringer Aussagekraft erstattet, welche kein vollständiges Abbild der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung ermöglichen. Durch das Ministerium des Innern werden jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) als Ausgangsstatistik, die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) als Eingangsstatistik und die Verkehrsunfallbilanz im Rahmen von jeweiligen Pressekonferenzen veröffentlicht.

Das Ministerium der Justiz veröffentlicht auf der Ministeriumswebseite eine Gesamtstatistik zu jährlichen Fallzahlen und bis zum Jahr 2020 hat das Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg ein Jahrbuch herausgegeben, in welchem ausführlichere Statistiken auch für den Bereich der Rechtspflege aufbereitet waren. Es bedarf daher einer Gesamtübersicht über die tatsächliche Kriminalitätslage, in welcher jede angezeigte Straftat und die weitere Entwicklung abgebildet werden. Außerdem sind neben den angezeigten Straftaten (Hellfeld) auch wissenschaftliche Analysen zu dem sogenannten Dunkelfeld vorzunehmen.

DURCHGEHENDE GRENZKONTROLLEN DURCHFÜHREN, ILLEGALE MIGRATION KONSEQUENT BEKÄMPFEN

Im Herbst 2021 drohte sich die Migrationskrise von 2015 zu wiederholen. Unzählige Migranten kamen über die sogenannte Weißrussland-Route über das sichere Drittland Polen auch nach Brandenburg, weshalb wir forderten, durchgehende Grenzkontrollen einzuführen und illegale Migration konsequent zu bekämpfen.

Die Sicherung des brandenburgischen Abschnitts der deutsch-polnischen Grenze wird von der Bundespolizeigewerkschaft, die sich für temporäre Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze ausgesprochen hat, ausdrücklich gefordert. Eine Sicherung des 267km-langen brandenburgischen Abschnitts der deutsch-polnischen Grenze gut möglich, da die Oder ein natürliches Hindernis ist, das sich verhältnismäßig leicht kontrollieren lässt. Die durchgehende Kontrolle der deutsch-polnischen Grenze muss durch den Bundesinnenminister bei der EU-Kommission angemeldet werden. Dann sind auch Zurückweisungen möglich.

Dass Grenzkontrollen möglich sind, und auch ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bevölkerung durchgeführt werden können, haben sowohl die innerdeutschen als auch die Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie gezeigt.

Die Republik Polen bemüht sich schon seit längerem, die Grenzsicherung zu Weißrussland zu verbessern. Dazu soll der bestehende Stacheldrahtzaun von 2,50 m Höhe laut Innenminister Mariusz Kaminski zu einer Barriere von „solider Höhe“ ausgebaut werden. Polen ist auf allen möglichen Wegen, personell und finanziell sowie auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene bei diesem Vorhaben zu unterstützen, da die Freizügigkeit des Schengen-Raums nur aufrechterhalten werden kann, wenn die EU-Außengrenze undurchlässig für illegale Migration ist.

SCHNELL UND EFFIZIENT ABSCHIEBEN – SÄMTLICHE VOLLZIEH- BAR AUSREISEPFLICHTIGEN AUSLÄNDER SOFORT ABSCHIEBEN UND ABSCHIEBUNGEN VEREINFACHEN!

Die Zahl derer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, aber nicht abgeschoben werden, steigt kontinuierlich. Hier ist nun schnelles Handeln in Form von Abschiebungen geboten, um Bund, Länder und Kommunen nicht weiter zu belasten. Deshalb fordern wir drei Dinge von der Landesregierung:

1. Die Landesregierung nimmt die Abschiebung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer im Land Brandenburg vor.

2. Die Landesregierung legt dem Landtag Brandenburg eine gesetzliche Regelung bis zum Ende des I. Quartals 2021 vor, durch die Ausländer ohne geklärtes Bleiberecht in Brandenburg verpflichtet werden, bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag und im Fall der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung für maximal 24 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu verbleiben.

3. Die Landesregierung nimmt die Errichtung einer Abschiebungshafteinrichtung im Land Brandenburg vor.

Wir haben in Brandenburg schon längst die Kontrolle darüber verloren, wer zu uns gekommen ist, wer bei uns geblieben ist und wer unauffindbar untergetaucht ist. Die Verhinderung von Abschiebungen führt zu erheblichem Missbrauch und stiftet andere Ausländer dazu an, ohne einen Asylgrund nach Deutschland zu kommen. Außerdem kann das Fehlen einer betriebsbereiten Abschiebungshafteinrichtung in Brandenburg nicht mehr hingenommen werden.Dieser Umstand führt zu einem erheblichen weiteren zusätzlichen finanziellen Aufwand sowohl bei Ausländerbehörden als auch bei der Polizei.

Jeder vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ist unverzüglich abzuschieben, der Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist auszuweiten und eine Abschiebehafteinrichtung ist vorzuhalten.

ZWINGENDE ALTERSFESTSTELLUNG UNBEGLEITETER MINDERJÄHRIGER AUSLÄNDER

Über die Sonderregelung zur Behandlung unbegleiteter minderjähriger Ausländer entgehen viele Migranten dem üblichen asylrechtlichen Verfahren. Eine verpflichtende Altersfeststellung kann dieses Schlupfloch schließen.

Deshalb fordern wir: Zukünftig müssen Jugendämter im Rahmen der Inobhutnahme ausländischer Personen gemäß § 42 a SGB VIII die Minderjährigkeit durch medizinische Verfahren gemäß den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik (AGFAD) prüfen. Ärztliche Untersuchungen zur Altersbestimmung gemäß § 42 f SGB VIII sind zwingend von Amts wegen einzuleiten, wenn das Alter unbegleiteter, minderjähriger Ausländer nicht durch gültige Ausweisdokumente zweifelsfrei belegt ist oder trotz vorliegender Dokumente sonstige Zweifel an der Altersangabe bestehen.

Den Kostenaufwand für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger beziffert der Städte- und Gemeindebund auf monatlich 3.000 bis 5.000 Euro pro Person. Für die derzeit etwa 55.600 unbegleiteten Jugendlichen in Deutschland ist somit von jährlichen Kosten in Höhe von bis zu 2,8 Milliarden Euro auszugehen. Zur Begrenzung der finanziellen Lasten sollten grundsätzlich die auf Selbstauskünften beruhenden Altersangaben unbegleiteter junger Ausländer überprüft werden, sofern diese nicht mittels amtlicher Ausweisdokumente zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Im Hinblick auf den hohen Schutzstatus Minderjähriger ist es naheliegend, dass zum Teil falsche Altersangaben gemacht werden, um eine bessere Versorgung als volljährige Asylbewerber zu erhalten.